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Der Weibel und der Schwinger

Weibel Hans Krummenacher von Schüpfheim, 1612 bis 1705 
 
Weibel Hans Krummenacher kämpfte zusammen mit Pannermeister Hans Emmenegger für die Gerechtigkeit. Im Gegensatz zu Schiby aus Escholzmatt und Krummenacher aus Entlebuch waren die beiden keine Haudegen. Sie kämpften aber entschlossen gegen die Regierung von Luzern. Nach dem Bauernkrieg wurde Hans Krummenacher als Rädelsführer gesucht und für seine Festnahme wurde ein Kopfgeld von 4000 Gulden versprochen. Am 10./26. Januar 1661 wurde er zum Vierteilen verurteilt. Hans Krummenacher versteckte sich vorerst in den Bergen und flüchtete dann wie viele andere Entlebucher ins Elsass. Als ein vom Heimweh geplagter Mann kehrte später er ins Entebuch zurück. Auf Fürbitte der Kapuziner wurde er dann begnadigt und nur zu einer Busse von 3000 Gulden verurteilt, nachdem er vor dem Rat in Luzern kniefällig wurde und versprach, sich nie wieder politisch zu betätigen.  
 
Hans Krummenacher von Entlebuch, hingerichtet in Luzern am 3. Juli 1653 
 
Hans Krummenacher von Entlebuch wurde auch der Grosse Krummenacher und der Starke Krummenacher genannt. Er nahm oft erfolgreich an Nationalspielen wie Schwingen und Steinstossen teil. Im Bauernkrieg von 1653 spielte er eine wichtige Rolle als unerschrockener Kämpfer und er nahm vor der Regierung von Luzern kein Blatt vor den Mund. Am 15. Februar 1653 erschienen die Gesandten von Luzern in Schüpfheim um den Entlebuchern ins Gewissen zu reden. Schutheiss Dulliker ergriff das Wort: "Männer des Tales ihr seid Unterthanen Luzerns und müsst euch unseren Verordnungen fügen. Gott selbst verlangt das von euch, er hat uns als eure Obrigkeit eingesetzt!" Hans Krummenacher unterbrach ihn mit dem Zuruf: "Ja ja ihr seid von Gott wenn ihr gerecht, aber vom Teufel wenn ihr ungerecht seid!" Hans Krummenacher wurde nach dem Bauernkrieg gefasst, in Luzern verhört, zum Tode verurteilt und am 3. Juli 1653 mit dem Schwert hingerichtet.  
 
 
Aus dem Buch "Der Bauernkrieg im Jahr 1653" von Johann Jakob Christen, gedruckt 1831 in Aarau 
 
 
Briefkopf: Gnadengesuch der Gemeinde Entlebuch für Hans Krummenacher vom 2. Juli 1653. Quelle: Staatsarchiv Luzern. 
 
1653 . 2 . Jul .  
 
Hochgeacht. Wolledell. Gestreng. Ehrennothvest, fürnehm fürsichtig. wis besunders gnedig ihr unserer Liebe Herren Obere und vorstere. 
 
Demselbigen sigendt unser gehorsamb undertenige wilige dienst und gnug. sampt aller schuldigen genrigt an Pflicht an verbereindt. 
 
Wir willen den wir eben zagt von unseren Ehrwürdigen Geistlichen Herren Pfarer Melchior bisling frümlichen verstendigt worden. Das er kunftig sontage als den iz laufenden monats. Das gnedige Urteill von Räth und hundert sölle uff nachen werden. ober unseren angehörigen verfällenden Hansen Krummenacheren. Das aber minder nit zurachten ist. dan das auf solche begangene söllen ingerrein Hählichen Sindt. besunders aber dz einebefürdengt Gutz dem allmechtigen und nochmallen Brüch sin werde oberkeidt beleidinget. und menigligklichen inst grossCrüz und trüb soll gebracht. Hirmit auch dis est erenvesten Hansen Krummenacheren in solichenVoniste noth gefahr und ganz leidt sambt seinem lieben Wyb und Kindern gestürz von Herzens grundt leidt. Pit und ganz threumütig umb gnadt mit war zirchung, besonderlich aber erlangit unser höchster undeteniges aller threumütigesters Pitten an B ST M HTL die wölleint umder hr undt Liebe Gottes willen. Sunderlich umb seines heiligen biteren leidens und Sterbens willen dises werdten Krummenacheren mit einer gnedigen urtheill woller frümen und erst doch möglichst. uff dem freiw huss stellen in Bedenkung und ansegung seiner sechs anerzogenen Cleinen Kinder.und höchlich weinenden und Pitenden frauwen. U g. H. und Obere ein Cöstbarliches Werk der innerlichsten grössten Barmherzigkeit erzeigen könnendt. U. G. und O. istz in wüssen, dz er Krummenacher sich zu war jederzeit Ehrbarlich und wollerhalten, und werdendt sich dirselbigen garwoll zu erinnern haben. Seines manhaften ansehens und Ruhmes wit und breidt. Sunderlich gegen den bärneren wegen seiner lybe verwunderlichen und sälsamen starke ver ursachet wardurch er filichter von den bärneren verhaset wurde. dass er alles ein Burnereen mit solicher Craft von Dz est begabet worden ist. .guter haftnung er wurdt diesselbige vonthin mit mer zu Euch unser Gn. He u. Oberen. wir geschehen. durch diesen armseligen lauft wis brauchen. sonder in was zustandts mit höchsten freudt in allwegen demselben è Gn H und Obern Ruhes lob nutzbarkeis anwenden. es war in beschüz und beschirm und dero selbigen Anplichen Satz oder eines jeden herren oder in beschirmung cristlichen Catolischen Religion. wurd er sich für nimers sach und bruchen lassen. Hochst ist üs GN He und Oberen auch bewüst. Das gedachter Krummenacher kein böse nathur oder wurzell und bosheit hat. und mit imme jrdezit alwegen fründtlich zu handeln gewesen nur aber leider jetzt in diesen handell von anderen mit hatten in xuell laren und beteirig lichen von Furchungen vor fürdt vergeissen hat. Daruber ohn gwistell hochter leidt haben wir gnadt und barmhezigkeit. auch Pitlich begeren wird und soll. Vor hast undt auch noch mahlen worde sich vorhin Erbarlich still Ruwig fromb vor anderem Exempell vor halten mit aller möglikeit. bist endt dero halber wir E U GN He und Oberen nachmallen. Dieselben wöllendt doch dis solls die augen dero grosen barmherzigkeit nit bechlirsen, sunder zu seines notwendigen behelft mit freuden erweisen lassen. Dis und anders will maners stad uns erbetiner Krummenacher umb dieselben in aller Undertenigkeit geneigt willig anbeschulden. Dunds damit E ST S USS HTL wir von der Stadt von aller höchsten wünschen, aller glückliche wollfardt gude gesundtheit Lang wirige Regierung. durch dz tröwer vot Pit der aller heiligsten mütter Maria, datum in dem gricht Entlibuch des 2 Tag Julius Anno 1653 
 
Vogt Utss Htl 
 
Undertenige sampt schuldiger Pflicht  
 
Ampts Weibell und gricht sampt ganzer gemeindt dasselbsten. 
 
(Anmerkung: die Kopie vom Original konnte nur sehr mühsam entziffert werden. Wir können aber den Inhalt verstehen, auch wenn nicht jedes Wort richtig abgeschrieben werden konnte. H.K.) 
 
 
 
 
Verhörprotokoll Hans Krummenacher von Entlebuch. Quelle: Staatsarchiv Luzern. 
 
Abschrift in Stichworten; das Wichtigste in Kürze: 
 
Bekandtnuss Hannss Krummenachers des grossen von Entlibuoch 
 
Verzeichnuss 
Hanss Krummenachers des grossen hurt und pynlich von sich gegebener Bekanntnuss. 
 
Er sei vom heiligen Eid der Obrigkeit abgefallen und habe mitgeholfen, an der Aufrichtung eines Bundes gegen die Obrigkeit. 
 
Seine Meinung sei gewesen sich mit anderen von der Obrigkeit abzuwerfen. 
 
Er habe Herrn Landtvogt Jacob Hartmann auf Leib und Leben gedroht. 
 
Der Pannermeister habe zuerst geredet, dem alle Landleute gehorchet haben. 
 
Die Schüpfer haben angefangen die Knüttel (Entlebucher Trüssel) zu machen. 
 
Er habe die Pistole an den Gesandten gerichtet. 
 
Er habe gar zuviel an die Sache getan, sie tue leid, bätte um Gnad. 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Letzte Änderung am 18.10.2009
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